Beratung im Lohnsteuerhilfeverein

Zweck eines jedes Lohnsteuerhilfevereins ist die umfassende Beratung von Arbeitnehmern in deren Steuerangelegenheiten. Die Vereine verstehen sich als Organisationen der Mitglieder zur Selbsthilfe.

Die Tätigkeit der Lohnsteuerhilfevereine wird durch das Steuerberatungsgesetz geregelt und die Einhaltung der grundlegenden rechtlichen Vorschriften wird durch die zuständigen Oberfinanzdirektionen überwacht. Auch die Lohnsteuerberatungs Union unterliegt dieser strengen Überwachung – damit Sie sich sicher fühlen können.